Vaterschaftsanfechtung
Fragen zur Vaterschaftsanfechtung - erklärt von Rechtsanwalt Thomas Krautzig aus Berlin.
Vater eines Kindes ist nach deutschem Abstammungsrecht der Mann, der
- zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
- die Vaterschaft anerkannt hat,
- dessen Vaterschaft durch das Familiengericht festgestellt wurde.
Die Anerkennung der Vaterschaft kann beim Jugendamt, dem Standesamt oder einem deutschen Notar erfolgen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig in unser Kanzlei kdp-Rechtsanwälte (Pankow, Wedding), welche rechtlichen Folgen eine Vaterschaftsanerkennung haben kann.
Wenn durch die Anerkennung eines Kindes, ein Recht zum Aufenthalt in Deutschland abgeleitet wird, vermuteten die Ausländerbehörden oft, dass die Anerkennung missbräuchlich erfolgt ist.
Der Gesetzgeber wollte dem Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung entgegenwirken.
Als geeignetes Mittel wurde die Schaffung eines Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft durch die Behörden angesehen.
Sollten Sie oder Ihr Kind von einer behördlichen Vaterschaftsanfechtung bedroht sein, ist eine Unterstützung durch ein in diesem Bereich kundigen Rechtsanwalt notwendig, um Ihre Interessen zu schützen. Einer der Schwerpunkte der Arbeit von Rechtsanwalt Thomas Krautzig liegt im Bereich der Scheinehe.
Um eine Vaterschaftsanfechtung erfolgreich zu führen, muss die Behörde belegen, dass zwischen dem Kind und dem Anerkennenden keine sozial-familiäre Beziehung besteht.
Wenn dies nicht der Fall ist, kann das Familiengericht ein Abstammungsgutachten einholen. Stellt sich im Rahmen dieser Untersuchung heraus, dass der rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist, wird die Vaterschaftsanfechtung Erfolg haben.
Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, wenden Sie sich an kdp-Rechtsanwälte (Pankow, Wedding), Rechtsanwalt Thomas Krautzig.